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Keine Anerkennung von Online-Erste-Hilfe-Kursen in der Lizenzausbildung

Seit einiger Zeit tritt die Frage auf, wie Ausbildungsträger mit Bescheinigungen von Online-Erste-Hilfe-Kursen umgehen sollen. Hintergrund ist die Problematik, dass Lizenzausbildungen derzeit teilweise nicht abgeschlossen werden können, da Träger der Erste-Hilfe-Kursen (DRK, Malteser) derzeit keine Kurse anbieten. Stattdessen gibt es jedoch Institutionen, welche Online-Kurse anbieten. Zu diesem Thema wurde von Seiten des DOSB sowohl fachlich als auch juristisch die Angelegenheit geprüft. 

Als Ergebnis möchten wir die dringliche Empfehlung aussprechen, dass die Ausbildungsträger die Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht anerkennen sollen. 

Hierzu bestehen rechtliche Unsicherheiten, wenn lediglich eine Online-Erste-Hilfe nachweisbar ist. So gilt dann wenn Übungsleiter*innen/Trainer*innen Ersthelfer im Verein sind, das Regelwerk der DGUV. Die DGUV erkennt keine Online-Erste-Hilfe-Kurse für Ersthelfer an. Den Vereinen, die verpflichtet sind qualifizierte Ersthelfer bereitzustellen, drohen insoweit Konsequenzen von Seiten des zuständigen Unfallversicherungsträgers (VBG). 
Auch wenn dadurch einige Lizenzausbildungen zunächst nicht abgeschlossen werden können, überwiegt aus unserer Sicht die Sicherheit der Vereine, Trainer*innen und Übungsleiter*innen gegenüber den Versicherungsträgern.